Kommunen sind mit ihrer Verkehrsplanung – wie oben schon dargestellt – häufig überfordert, insbesondere dann, wenn übergeordnete Ziele wie der Klimaschutz mit einbezogen werden sollen. Kapazitäten und Ausbildung der Planer:innen sind nicht ausreichend, Planungsprozesse langwierig, und die finanziellen Mittel für Planung und Implementierung sind begrenzt. Hier können Bund und Land einen Beitrag zur Verbesserung leisten.
Förderung der Erstellung von Klimamobilitätsplänen
Klimamobilitätspläne gibt es bisher nur auf experimenteller Basis in Baden-Württemberg, wo sie auch im Rahmen des LandesGemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetzes (LGVFG) gefördert werden (siehe Anlage 20 zur VwV-LGVFG über Klimamobilitätspläne). Eine derartige Förderung könnte auch von anderen Bundesländern übernommen werden. Bund und Land können durch die Gestaltung ihrer Förderkonditionen die Umsetzung beschleunigen. Beispielsweise könnten alle größeren kommunalen Verkehrsinvestitionen, die Förderung erhalten, an die Erstellung eines Klimamobilitätsplans gekoppelt werden. Darüber hinaus wäre eine Vereinfachung vieler öffentlicher Förderverfahren hilfreich.
Mehr Personal und Weiterbildung
Für die Erstellung und Umsetzung von Klimamobilitätsplänen sind ausreichend und qualifizierte Fachkräfte notwendig. Mehr Personal und Weiterbildung wird aber auch für kleine und mittlere Kommunen benötigt. Darüber hinaus könnte eine Service-Agentur die Kommunen bei der Planung unterstützen.