Begleitende Evaluation der gemeinsamen Bund-Länder-Initiative "Innovative Hochschule" zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen (Zweite Förderrunde)
Zur Förderung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen wurde am 16. Juni 2016 durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern wurde gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes die Förderinitiative "Innovative Hochschule" beschlossen. Sie soll insbesondere Fachhochschulen (FH) bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie kleine und mittlere Universitäten im Leistungsbereich des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers stärken, die regionale Verankerung von Hochschulen unterstützen und so einen Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Sie nimmt damit die "Dritte Mission" der Hochschulen im Wissensdreieck Bildung, Forschung und Innovation strategisch und strukturell in den Blick. Hochschulen soll ermöglicht werden, ihre Rolle als Innovationspol mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung weiter auszubauen. Dabei soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus allen Wissenschaftsdisziplinen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft gesamtheitlich gestärkt werden.
Die begleitende Evaluation soll die Wirkung der Förderinitiative und den Erfolg der zur Umsetzung ergriffenen Maßnahmen untersuchen. Während bereits im Verlauf der ersten Förderrunde eine externe Evaluation durchgeführt wurde, soll die zweite Evaluation unter anderem die längerfristige Wirkung der geförderten Projekte der ersten Förderrunde betrachten.