Wissenschaftliche Unterstützung Klimapolitik und Maßnahmenprogramm
Mit dem 2019 verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden in Deutschland rechtsverbindliche Emissionsminderungsvorgaben geschaffen, die im Jahr 2021 nochmals in Richtung höherer Emissionsminderungsziele novelliert wurden. Das KSG legt das Ziel der Klimaneutralität für 2045 fest und definiert Emissionsziele sowie Vorgaben für die Planung von Klimaschutzpolitik. Zudem werden auch rechtsverbindliche Ziele für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft festgelegt. Diese Sektorziele werden jährlich überprüft, einschließlich einer unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung durch den Expertenrat für Klimafragen. Neben dem deutschen Rechtsrahmen des KSG sind die energiepolitischen Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union hochrelevant für die Entwicklung in Deutschland. Der Europäische Green Deal und das darin verankerte Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Ausstoß von 1990 zu reduzieren und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen sowie das Paket Fit-for-55, das Vorschläge für reformierte und neue Richtlinien enthält, beeinflussen die nationalen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten wesentlich.
Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMWK bei der Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen im Rahmen der oben genannten Prozesse sowie in Hinblick auf mögliche weitere Maßnahmenvorschläge. Weiterhin werden im Rahmen des Projektes Bewertungspapiere und wissenschaftliche Analysen (quantitativ und qualitativ) zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure erstellt. Zudem werden Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte erarbeitet.