Energie- und Klimaschutzprojektionen 2035/2050
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden die im Klimaschutzplan festgelegten sektoralen Ziele für 2030 rechtsverbindlich. Außerdem sieht das KSG jährliche Minderungsziele durch die Vorgabe von Jahresemissionsmengen für die Sektoren vor. Die wahrscheinlichen Wirkungen von Klimaschutz-Maßnahmen fließen auch in den finalen Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) Deutschlands ein.