Definition und Monitoring der Versorgungssicherheit an den europäischen Strommärkten von 2017 bis 2019
Mit der Verabschiedung des Energiekonzepts im September 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Energieversorgung in Deutschland langfristig im Wesentlichen auf Erneuerbaren Energien beruhen soll. Für den Stromsektor wurde dabei ein Anteil von mindestens 80 % Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung bis 2050 gesetzlich verankert. Dies erfordert neben einer Transformation des Kraftwerksparks, einen weiteren Ausbau von Stromnetzen und eine zusätzliche Bereitstellung von Flexibilitätsoptionen auf der Erzeugungs- und Verbrauchsseite. Diese Umgestaltung des Energiesystems kann nur gelingen, wenn die Versorgungssicherheit auf einem hohen Niveau gewährleistet bleibt. Dabei sind neben der Berücksichtigung der nationalen Situation auch die Wechselwirkungen mit den Anrainerstaaten in die Untersuchung mit einzubeziehen.
Im Rahmen des Projekts sollen bestehende Konzepte von Versorgungssicherheit am europäischen Strommarkt analysiert sowie darauf aufbauende Monitoringkonzepte weiterentwickelt werden. Wesentliche Komponenten des zu entwickelnden Konzeptes sind die Definition von Versorgungssicherheit am europäischen Strommarkt, die Verwendung einer adäquaten Methodik bzw. Modellierungsansätzen zur Untersuchung des europäischen Strommarktes sowie die Ableitung einer adäquaten Methodik des Monitorings.