Im Rahmen des novellierten Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) von 2021 hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis zum Jahr 2030 um mindestens 65% gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2040 sollen die nationalen THG-Emissionen um 88% gegenüber dem Referenzjahr 1990 sinken und im Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Der Entwicklung der tatsächlichen THG-Emissionen steht ein ambitioniertes KSG-Sektorenziel für den Verkehrssektor gegenüber. Demnach sollen die jährlichen THG-Emissionen im Verkehr bis 2030 auf 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken. Unter Bezugnahme auf das Mit-Maßnahmen-Szenario des Projektionsberichts 2021 und ergänzt um die noch nicht verabschiedeten Maßnahmen des Sofortprogramms Verkehr 2022 wird für den Verkehrssektor bis 2030 eine kumulierte Erfüllungslücke von 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten prognostiziert. Um diese Lücke zu schließen, bedarf es umfassender Maßnahmen.
Einer der zentralen Bausteine für die Transformation des Verkehrssektors ist dabei die Elektrifizierung des Straßenpersonenverkehrs. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Zahl der rein elektrisch betriebenen Pkw bis 2030 auf insgesamt 15 Millionen zu erhöhen. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit der Automobilindustrie seit dem Jahr 2016 den Verkauf von Elektrofahrzeugen durch die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“, welche Gegenstand der Evaluation ist.