Erfolgskontrolle des Programms "Schutz von Ideen für die Gewerbliche Nutzung" (SIGNO) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Gegenstand ist die Erfolgskontrolle nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 11 a zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nr. 2 zu § 7 BHO. Es geht um die Zielerreichungs-, Wirkungs- und Programmvollzugskontrolle als Basis für die Wirtschaftlichkeitskontrolle sowie um Vorschläge zur Weiterentwicklung. Die Erfolgskontrolle bezieht sich nur auf die Förderlinien SIGNO Hochschulen und SIGNO Unternehmen, die Erfinderauskunft ist nicht Betrachtungsgegenstand.