Projekt

Studie zur Überprüfung der bestehenden Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsmaßnahmen für Festbrennstoffheizkessel, die unter die Verordnung (EU) 2015/1189 der Kommission und die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1187 der Kommission fallen

Die Ökodesign-Richtlinie schafft einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte mit dem Ziel, den freien Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt der Europäischen Union zu gewährleisten.

 

Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2015/1189 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2015/1187 sind beide Verordnungen von der Kommission spätestens am 1. Januar 2024 im Hinblick auf deren technischen Fortschritt zu überprüfen. Dabei werden insbesondere folgende Sachverhalte genauer betrachtet:

a) Ökodesign

  • Einbeziehung von Festbrennstoffheizkessel mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 1000 kW;
  • Einbeziehung von Heizkessel für nicht holzartige Biomasse mit Ökodesign-Anforderungen für ihre spezifischen Schadstoffemissionen;
  • Festlegung von strengeren Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz und an die Emissionen von Partikeln, organischen gasförmigen Verbindungen und Kohlenmonoxid;
  • Änderung der Überprüfungstoleranzen.

b) Energiekennzeichnung: Ergänzung der Energiekennzeichnung von Kombinationsheizkesseln um eine Effizienzklasse für die Warmwasserbereitung.

 

 

Ziel des Vertrags ist es, die Kommission während des gesamten Prozesses zur Überprüfung der beiden Verordnungen zu unterstützen. Die Überprüfung soll sich so eng wie möglich an den "Better Regulation Guidelines" und der "Better Regulation Toolbox" orientieren.

Die Arbeit umfasst drei Hauptaufgaben:

  • Aufgabe 1: Unterstützung bei dem Call for Evidence und der öffentlichen Konsultation (Open Public Consultation)
  • Aufgabe 2: Evaluierung der Verordnung (EU) 2015/1189 und der Verordnung (EU) 2015/1187
  • Aufgabe 3: Folgenabschätzung (impact assessment)

Darüber hinaus wird ein Arbeitspapier mit detaillierten Vorschlägen für mögliche Änderungen der Verordnung erstellt.

 

Folgenabschätzungsbericht und ein Arbeitsdokument mit detaillierten vorläufigen Ideen, wie die Verordnung geändert werden könnte.

Laufzeit

November 2022 bis Mai 2024

Kunde

  • Europäische Kommission (DG ENER)

Partner

  • Viegand Maagøe (Dänemark) (Rahmenvertragsmanagement)
  • Danish Technological Institute (Dänemark)
  • Wuppertal Institut (Deutschland)

Webseite

keine