Ende Juni 2024 hat die Europäische Kommission die Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 18. Juli 2024 in Kraft und ermöglicht die Festlegung weitreichender leistungs- und informationsbezogener Anforderungen - bekannt als "Ökodesign-Anforderungen" - für bestimmte Produktgruppen, um diese umweltverträglicher und kreislauffähiger zu machen. Die ESPR ersetzt die derzeitige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und schafft einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an bestimmte Produktgruppen.
Im Rahmen des Arbeitsplans für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 wurde die Produktgruppe "gewerbliche Geschirrspüler" in die indikative Liste der zu untersuchenden neuen energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen mit einem Energieeinsparpotenzial von etwa 20 PJ in der Nutzungsphase bis 2030 aufgenommen. Die Produktkategorie wurde bereits in der Vergangenheit untersucht und gilt nun angesichts der Fortschritte bei der technischen Normung als ausgereifter.
Um die Analyse zu unterstützen, hat die Europäische Kommission diese ESPR Vorbereitungsstudie und unterstützende Studie zur Folgenabschätzung in Auftrag gegeben, die eine Grundlage bieten soll, auf der die Kommission die Einführung von Ökodesign-Anforderungen, potenziell umweltfreundlichen Kriterien für die öffentliche Beschaffung, Label-Kriterien und/oder eines digitalen Produktpasses für gewerbliche Geschirrspüler in Betracht ziehen kann. Die Anwendbarkeit dieser Instrumente wird parallel geprüft, um maximale Synergie und Komplementarität zu gewährleisten. Die Arbeiten werden im Einklang mit der vorgeschlagenen Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte durchgeführt und folgen der Struktur, die in der letzten Überprüfung der Methodik für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (MEErP) festgelegt wurde. Die MEErP besteht aus sieben Tasks: Task 1 zum Geltungsbereich, Task 2 zu den Märkten, Task 3 zum Nutzerverhalten, Task 4 zu den Technologien, Task 5 zu Umwelt und Wirtschaft, Task 6 zu Design Optionen und Task 7 zu Policy Options und Szenarien.
- Die neuen Ökodesign-Anforderungen gehen über die Energieeffizienz hinaus und zielen unter anderem auf die Förderung der Kreislaufwirtschaft ab:
- Produktlebensdauer, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit
- Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
- Energie- und Ressourceneffizienz
- recycelter Inhalt
- Kohlenstoff- und Umweltfußabdrücke
- verfügbare Produktinformationen, insbesondere einen digitalen Produktpass (DPP).