Problemstellung: Industrietransformation hin zur Treibhausgasneutralität
Die Klimaschutzpolitik in der EU und auch national in Deutschland hat in den vergangenen Jahren spürbar an Fahrt aufgenommen. Auf EU Ebene steht mit dem Green Deal die Vereinbarung, die EU bis 2050 netto treibhausgasneutral zu stellen und zugleich im Jahr 2030 das Zwischenziel einer Treibhausgasemissionsminderung von 55% über alle Sektoren hinweg zu erreichen. Den regulatorischen Rahmen für die Industrie bildet hier insbesondere der EU Emissionshandel, flankiert durch den Carbon Border Adjustment Mechanism als Carbon-Leakage Instrument.
In Deutschland schreibt das nationale Klimaschutzgesetz die Klimaneutralität im Jahr 2045 gesamtwirtschaftlich als Ziel vor und macht ambitionierte Zwischenziele je Sektor bis zum Jahr 2030 verbindlich. Der hieraus resultierende Druck, zügig wirksame Maßnahmen umzusetzen, die zu erheblichen Emissionsminderungen im Industriesektor führen, ist enorm. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, muss in der Industrie noch in dieser Dekade in relevantem Umfang mit der Transformation begonnen werden. Die politischen Instrumente zur Unterstützung der Einführung der treibhausgasneutralen Produktionsverfahren müssen hierbei die sehr langen Reinvestitionszyklen bedingt durch die technische Anlagenlebensdauer in der Industrie berücksichtigen. Sie müssen auch in Betracht ziehen, dass die Unsicherheiten in Bezug auf die innovativen Anlagen teils noch groß sind und auch durch die notwendigen Energieträger dieser Technologien bestimmt sind.
Klimaschutzverträge als Förderinstrument
Klimaschutzverträge nach dem Ansatz eines CCfD (Carbon Contract for Difference, also CO2-Differenzvertrag) zielen darauf ab, die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber den marktgängigen konventionellen Technologien im Rahmen des bestehenden CO2-Bepreisungssystems im EU ETS auszugleichen, so dass Investitionen in neue Produktionsanlagen in industriellem Umfang bereits in der laufenden Dekade stattfinden können. Zentrales Ausgestaltungskriterium ist ein vertraglich definierter Preis für die Vermeidung von Emissionen, der zeitlich dynamisch an den CO2-Preis und an Energieträgerpreise angepasst wird. Die Vergabe erfolgt über eine Auktion, deren zentrales Auswahlkriterium die Förderkosten je eingesparter Tonne CO2 sind. Sobald etwa durch Verknappung auf dem CO2-Markt und entsprechend hohe CO2-Preise Wettbewerbsfähigkeit eintritt, kommt es zu Rückzahlungen an den Staat. Neue Klimaschutzverträge werden dann in dem betroffenen Sektor vermutlich nicht mehr geschlossen und das Instrument hat hier seine Funktion erfüllt. Klimaschutzverträge sind also um ein Übergangsinstrument zur Beschleunigung der Industrietransformation und zur Realisierung von zeitlich vorgezogenen Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren.
Konkrete Informationen zum Förderprogramm
Informationen des BMWK über die rechtliche Ausgestaltung des Förderinstruments und konkrete Informationen zu Förderaufrufen und die Teilnahme am Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BMWK unter dem folgenden Link:
https://www.bmwk.de/klimaschutzvertraege