Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromabgabe an Letztverbraucher für die Kalenderjahre 2016 bis 2020
In der Studie »Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromabgabe an Letztverbraucher für die Kalenderjahre 2016 bis 2020« ermittelte das Fraunhofer ISI für 2016 den Letztverbrauch, auf den die Kosten durch die Refinanzierung der Erneuerbaren Energien umgelegt werden. Der rückläufige Letztverbrauch ist auf ein Absinken des Nettostrombedarfs auf etwa 512 TWh zurückzuführen, der insbesondere aus einer Effizienzsteigerung bei strombasierten Anwendungen und Prozessen resultiert. Des Weiteren ist der rückläufige Letztverbrauch auf einen leichten Anstieg der Eigenversorgung auf etwa 52 TWh zurückzuführen, beispielsweise durch die Installation von PV-Anlagen in privaten Haushalten.
Eine Kombination dieser Entwicklungen resultiert für das Jahr 2016 in einem gegenüber 2015 auf 460 TWh abgesunkenen Letztverbrauch. Der privilegierte Letztverbrauch, für den nur eine reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden muss, beläuft sich im kommenden Jahr auf 104 TWh. Daraus resultiert ein nicht-privilegierter Letztverbrauch von etwa 356 TWh, für den die EEG-Umlage in voller Höhe zu entrichten ist. Der Rückgang des voll-umlagepflichtigen Letztverbrauchsanteils führt in Kombination mit einem weiteren Kostenanstieg für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu einer Erhöhung der EEG-Umlage für 2016 auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde.
Neben der Analyse des EEG-umlagepflichtigen Letztverbrauchs nimmt die Studie des Fraunhofer ISI zudem eine Abschätzung der damit einhergehenden Zahlungsströme vor. Die Umlagezahlungen der Letztverbraucher (privilegiert und nicht-privilegiert) tragen mit 22,88 Milliarden Euro zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien bei.
Die EEG-Umlage finanziert die Differenz zwischen den Erlösen durch den Verkauf des EEG-finanzierten Stroms an der Börse und den Vergütungen des aus erneuerbaren Quellen erzeugten Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber und wird von den nicht- bzw. teil-privilegierten Stromendverbrauchern getragen. Welche Stromkunden nur eine begrenzte EEG-Umlage zahlen müssen, ist in der besonderen Ausgleichsregelung festgelegt. Die im Jahr 2014 durchgeführte Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) führte zu einer deutlich komplizierteren Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung, vor allem auch durch die Einführung verschiedener Sonder- und Härtefallregelungen. Die Letztverbrauchsprognose des Fraunhofer ISI wurde differenziert nach den verschiedenen Privilegierungskategorien durchgeführt, um eine adäquate Berücksichtigung der unterschiedlich hohen EEG-Umlagesätze vornehmen zu können.